Anwendbarkeit des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den SADC

Anwendung der Kumulierungsregeln gem. Art. 4 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Mit einer Bekanntmachung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 407/8 vom 12. November 2018 teilt die Kommission mit, dass die Kumulierung nach Art. 4 Abs. 3 und 7 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-SADC ab dem 1. Oktober 2018 mit den in dieser Bekanntmachung genannten AKP-WPA-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) anwendbar ist.

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thumbnail of Europäischen Union und den AKP-WPA-Staaten

 

Quelle: Zoll.de

Holzverpackungsmaterial mit Ursprung in China und Weißrussland – neuer Durchführungsbeschluss

Am 1. Oktober 2018 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 der Kommission betreffend Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Beschlusses in Deutschland beginnt zum 1. November 2018. Der betroffenen Warenkreis wird deutlich ausgeweitet, Weißrussland war bisher nicht betroffen.

thumbnail of Holzverpackungsmaterial für den Transport von Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

 

Spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 1210/2003

Die Verordnung über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996 steht zum Download bereit.

thumbnail of spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak 07.11.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2017/1509

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea steht zum Download bereit.

thumbnail of restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 06.11.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2017/2063

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela steht ab sofort zum Download bereit.

thumbnail of restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 06.11.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) – 2019

Änderungen zum 1.1.2019

Durch Verordnung (VO) der Kommission wird auch zum 1. Januar 2019 wieder eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam.

Die Anpassungen, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, das heißt alle Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten, sind in einer Übersicht zusammengestellt. Sie steht als kostenloser Download der Änderungen im Warenverzeichnis zur Verfügung (Stand: November 2018). Die übrigen Berichtigungen (Textkorrekturen) ergeben sich aus der Ausgabe 2019.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Export-App

Exportinfos als kostenlose App

Um ihre auslandsaktiven Mitgliedsbetriebe noch besser unterstützen zu können, bietet die Industrie- und Handelskammer Essen eine kostenlose Export-App an.

Die Anwendung bietet Fach- und Führungskräften aus dem Bereich Export und Außenhandel mobil verfügbares Wissen für die Praxis.

Basis der neuen Export-App bildet das Exportlexikon. Hier werden Begriffe und Abkürzungen im Außenhandel kurz und kompakt erläutert. Zudem findet man einen aktuellen Überblick zu Export- und Importzahlen und anderen Statistiken, Berichten, Auswertungen und relevanten Neuigkeiten, wie zum Beispiel den Ergebnissen der IHK-Umfrage „Going International“. Eine weitere praktische Funktion ist der Zugriff auf wichtige Veranstaltungsdatenbanken, Seminare und nützliche Links für den täglichen Gebrauch im Außenhandel.

Die Export-App gibt es kostenlos im Google Play Store, im App Store von Apple sowie als mobile Web-Version unter www.export-app.de

Quelle: IHK Essen