Holzverpackungsmaterial mit Ursprung in China und Weißrussland – neuer Durchführungsbeschluss

Am 1. Oktober 2018 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 der Kommission betreffend Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Beschlusses in Deutschland beginnt zum 1. November 2018. Der betroffenen Warenkreis wird deutlich ausgeweitet, Weißrussland war bisher nicht betroffen.

thumbnail of Holzverpackungsmaterial für den Transport von Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern

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