Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Holzverpackungsmaterial mit Ursprung in China und Weißrussland – neuer Durchführungsbeschluss
Am 1. Oktober 2018 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 der Kommission betreffend Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen, die bei Holzverpackungsmaterial zu ergreifen sind, in Kraft getreten.
Die Umsetzung des Beschlusses in Deutschland beginnt zum 1. November 2018. Der betroffenen Warenkreis wird deutlich ausgeweitet, Weißrussland war bisher nicht betroffen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.