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19. EU-Sanktionspaket gegen Russland (23. Oktober 2025)
Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket verabschiedet. Es erweitert bestehende restriktive Maßnahmen im Bereich Energie, Finanzdienstleistungen, Logistik und Dual-Use-Güter, um die russische Kriegswirtschaft weiter zu schwächen.
Kernaussagen des Sanktionspakets
Energie- und Rohstoffsektor
Verbot neuer oder verlängerter LNG-Lieferverträge mit Russland ab 1. Januar 2027.
Erweiterte Transaktionsverbote gegen Rosneft, Gazprom Neft und ein tatarisches Öl-Konglomerat.
Sanktionen gegen bestimmte chinesische Raffinerien und Händler, die russisches Öl weiterverarbeiten.
Finanz- und Zahlungsverkehr
Verordnung (EU) 2025/2037 untersagt Transaktionen mit der Kryptowährung Stablecoin A7A5, die zur Sanktionsumgehung genutzt wurde.
Fünf weitere russische Banken sowie Institute aus Tadschikistan, Kirgisistan, den VAE und Hongkong unterliegen Finanzsanktionen.
Zahlungen über die russischen Systeme „Mir“ und „Fast Payments System (SBP)“ sind untersagt.
Unterstützungsverbot für russische Sonderwirtschaftszonen mit militärischem Bezug.
Logistik und maritime Wirtschaft
Listung von Litasco Middle East DMCC (VAE) als Akteur der sogenannten Schattenflotte.
Hafenzugangsverbot für 117 weitere Schiffe – insgesamt nun 557 betroffen.
Rückversicherungsverbot für Schiffe mit Bezug zur Schattenflotte.
Drittlandsgeschäfte & Exportkontrolle
Sanktionen gegen Unternehmen aus China, Indien, Thailand und den VAE, die Dual-Use-Güter oder militärische Komponenten nach Russland liefern.
Erweiterte Belarus-Maßnahmen: Anpassung an das Russland-Regime, insbesondere Software-Bereitstellungsverbote in sensiblen Bereichen (Banking, KI, Quantencomputing).
Personen- und Reisesanktionen
Neue Listungskriterien gegen Verantwortliche für die Deportation ukrainischer Kinder und deren Zwangsassimilation.
Verschärfte Reisebeschränkungen für russische Diplomaten im Schengen-Raum (Meldepflicht vor Reisen).
Rechtsgrundlagen
Das Maßnahmenpaket besteht aus mehreren EU-Rechtsakten:
Beschluss (GASP) 2025/2032 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
→ betreffend restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisierenVerordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
→ über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisierenVerordnung (EU) 2025/2037 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
→ über restriktive Maßnahmen gegen Handlungen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrabenDurchführungsverordnung (EU) 2025/2035
→ zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 – neue Listungen von Personen und OrganisationenVerordnungen (EU) 2025/2039 und 2025/2041
→ zur Ausweitung der restriktiven Maßnahmen auf Drittländer und zur Anpassung der Belarus-Sanktionen
Praktische Bedeutung für deutsche Exportunternehmen
Das 19. Sanktionspaket zwingt Unternehmen zu einer erneuten Überprüfung aller Geschäfts- und Finanzverbindungen mit Russland und betroffenen Drittstaaten.
Besonderes Augenmerk gilt:
Sanktions-Screening von Banken, Logistikdienstleistern und Vertragspartnern,
Anpassung bestehender LNG- und Lieferverträge,
Prüfung von Software- und Technologielieferungen auf Dual-Use-Relevanz,
Erweiterung interner Kontrollsysteme (IKS) zur laufenden Risikoüberwachung.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






