Zollrechtliche Vereinfachungen: Neuer einheitlicher Fragebogen

Einfacher und schneller soll das Antragsverfahren zum Authorised Economic Operator (AEO) und allen anderen zollrechtlichen Bewilligungen mit einem neuen einheitlichen Fragebogen vonstatten gehen.

Seit 15. Februar 2018 ist dieser auf der Internetseite der Zollverwaltung verfügbar.

Die Zollverwaltung hat hierfür die bisher existierenden Fragenkataloge und Fragebögen überarbeitet und hält nun einen einzigen Fragebogen mit verschiedenen Anlagen vor.

Je nachdem, welche zollrechtliche Vereinfachung das Unternehmen beantragt, sind diese ganz oder nur teilweise auszufüllen.

Neben dem Fragebogen ist der für die jeweilige Vereinfachung gültige Antrag einzureichen.

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Quelle: Zoll.de