Russland – Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20 Prozent

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wird in Russland der Regelmehrwertsteuersatz von derzeit 18 auf 20 Prozent erhöht.

Die entsprechende Anpassung des Mehrwertsteuersatzes in Art. 164 Abs. 3 des russischen Steuergesetzbuches wurde durch das Änderungsgesetz Nr. 303-FZ vom 3. August 2018 vorgenommen.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist von der Änderung nicht betroffen und wird weiterhin 10 Prozent betragen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt für bestimmte Nahrungsmittel und Kinderwaren sowie für Zeitschriften und Bücher (Art. 164 Abs. 2 des russischen Steuergesetzbuches).

Der russische Föderale Steuerdienst (FNS) stellt weitergehende Informationen zur Mehrwertsteuer in russischer Sprache zur Verfügung.

 

Quelle: Russischer Föderale Steuerdienst (FNS)