Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Westbalkan-Staaten wenden vorübergehende Ursprungsregeln an
Die neuen Regeln sollen den Handel zwischen den CEFTA-Staaten vereinfachen.
Die Anwendung der vorübergehenden Ursprungsregeln soll den Handel innerhalb des CEFTA-Raums und im Handel mit der EU insgesamt vereinfachen. Zum Beispiel gilt der Ursprungsnachweis EUR.1 für zehn statt für vier Monate. Bei landwirtschaftlichen Produkten darf der Anteil nicht-präferenzieller Komponenten 15 Prozent betragen (bisher 10 Prozent) – auf Basis des Nettogewichts.
CEFTA starts implementing the Transitional rules as of 1 February 2023
Quelle: CEFTA Secretariat