Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Warenverkehr mit Singapur
Änderung des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs “Erzeugnisse mit Ursprung in” oder “Ursprungserzeugnisse” und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe L 27 vom 31. Januar 2023 den Beschluss Nr. 1/2022 des Zollausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur vom 20. Dezember 2022 zur Änderung bestimmter Elemente des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs “Erzeugnisse mit Ursprung in” oder “Ursprungserzeugnisse” und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge.
Die Änderungen beinhalten unter anderem:
- Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren
- für EU-Ausführer wird das System “ermächtigter Ausführer” durch das System “registrierter Ausführer” ersetzt
Der Beschluss ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Quelle: Zoll.de