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Warenverkehr mit Sri Lanka
Hinweis für Einführer zur regionalen Kumulierung zwischen Indonesien und Sri Lanka
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. Juli 2024 im Amtsblatt (EU) C/2024/4627 einen Hinweis für Einführer zur regionalen Kumulierung zwischen Indonesien und Sri Lanka in Bezug auf die Ursprungsregeln im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (EU) 2015/2446.
Infolge eines Antrags Indonesiens und Sri Lankas auf Inanspruchnahme der regionalen Kumulierung nach Artikel 55 Absatz 5 der Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission (Kumulation zwischen Ländern der regionalen Gruppe I und der regionalen Gruppe III entsprechend Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben a und c der genannten Verordnung) hat die Kommission beschlossen, diese Kumulierungsmöglichkeit zu gewähren.
Sri Lanka wird ermächtigt, gemäß der genannten Verordnung, die in Tabelle 1 des Hinweises für Einführer aufgeführten Spinnstofferzeugnisse mit Ursprung in Indonesien im Rahmen der Ursprungskumulierung zu verwenden, um die in Tabelle 2 des Hinweises für Einführer aufgeführten Spinnstofferzeugnisse im Rahmen der APS-Präferenzzollsätze herzustellen und in die Union auszuführen.
Die in Sri Lanka unter Anwendung der regionalen Kumulierung hergestellten Waren, für die dieser Hinweis gilt, kommen in den Genuss des mit der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 eingeführten APS, wenn sie zwischen dem 8. August 2024 und dem Tag, an dem gemäß Artikel 43 Absatz 3 der genannten Verordnung die Anwendung des derzeitigen APS endet, in die Union eingeführt werden.
Quelle: Zoll.de