Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Warenverkehr mit der Türkei
Ausfertigung von Duplikaten von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. im vereinfachten Verfahren
Nach Abstimmung mit der Europäischen Kommission weise ich darauf hin, dass Duplikate von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. auch im vereinfachten Verfahren von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt werden dürfen.
Quelle: Zoll.de