Warenverkehr mit den ESA-Staaten

Mit Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses vom 14. Januar 2020, Amtsblatt Reihe L 93 vom 27. März 2020, wurde ein geändertes Protokoll 1 zum Interimsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits veröffentlicht, durch das einige Bestimmungen geändert wurden.

Dieser Beschluss ist am 31. März 2020 in Kraft getreten.

Nach Veröffentlichung einer Bekanntgabe des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen, soll die Methode zur Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung auf das System des registrierten Ausführers umgestellt werden; Artikel 18 Absatz 3 Protokoll 1.

Diese Umstellung soll voraussichtlich zum 1. September 2020 in Kraft treten.

Quelle: Zoll.de