Verwendung von Länderbezeichnungen in Präferenzdokumenten

Die Ursprungsangabe lautet je nach anzuwendender Präferenzregelung entweder “Europäische Union” oder “Europäische Gemeinschaft”.

Im Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (mit Liechtenstein, Norwegen und Island) lautet die Ursprungsangabe “Europäischer Wirtschaftsraum”.

Im Warenverkehr mit der Schweiz kann ab sofort für präferenzberechtigte Waren die Bezeichnung “EU” oder “Europäische Union” verwendet werden. Diese Bezeichnung auf den Präferenzdokumenten, gilt für alle Länder bzw. Ländergruppen für die die zugrunde liegenden Verordnungen bzw. Abkommen angepasst wurden. Die Anpassung erfolgte u.a. auch mit Vertragsparteien, mit denen die Europäische Union das Regionale Übereinkommen unterzeichnet hat (hierzu gehört auch die Schweiz).

Anstatt der ausgeschriebenen Bezeichnung können auch folgende Abkürzungen verwendet werden:

  • für Europäische Union: “EU” oder “UE”
  • für Europäische Gemeinschaft: “EEC”, “CEE”, oder “CE”
  • für Europäischer Wirtschaftsraum: “EWR” oder “EEA”

Bei Ursprungserklärungen im Warenverkehr zwischen der EU und Kanada ist “Kanada/EU” bzw. “Canada/EU” zu verwenden.

 

Quelle: Zoll.de