Verschiedene Gegenstände für eine elektrische Eisenbahn

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 184. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20 Dezember 2017:

Warenbeschreibung:

Verschiedene Gegenstände für eine elektrische Eisenbahn: acht Eisenbahnräder, vier Puffer, ein Motor mit einer Leistung von 1,9 W, ein Batteriegehäuse und eine Fernbedienung. Sie funktionieren nur zusammen mit den anderen Elementen des Herstellers.

Die oben beschriebenen Gegenstände sind (a) nicht zusammen für den Einzelverkauf aufgemacht und (b) bilden keine Warenzusammenstellung, weil die verschiedenen Komponenten zusammen weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind.

Einreihung:

Die Waren sind separat in die folgenden KN-Codes einzureihen:

8 Eisenbahnräder:KN-Code 9503 00 30
4 PufferKN-Code 9503 00 30
1 Motor mit einer Leistung von 1,9 WPosition 8501
1 FernbedienungPosition 8526
1 BatteriegehäusePosition 8536

Begründung:

Die Waren können nicht als Warenzusammenstellung in Anwendung der AV 3 b) eingereiht werden, da sie (a) nicht zusammen für den Einzelverkauf aufgemacht sind und (b) weil die verschiedenen Komponenten zusammen weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind.

(Stand: 01.03.2018)

Quelle: Zoll.de