Verordnung (EU) 2018/647 und Beschluss (GASP) 2018/655 (Myanmar (Birma))

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte in Myanmar (Birma) hat der Rat der Europäischen Union weitere Sanktionsmaßnahmen angeordnet.

Mit Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hatte der Rat der Europäischen Union mit Wirkung zum 3. Mai 2013 die bis dahin geltenden Sanktionsmaßnahmen gegen Birma/Myanmar weitestgehend aufgehoben. Die bislang grundlegende Verordnung (EG) Nr. 194/2008 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 vollständig ersetzt.

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte in Myanmar (Birma) hat der Rat der Europäischen Union mit Verordnung (EU) 2018/647 weitere Sanktionsmaßnahmen angeordnet. Diese beziehen sich auf die Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) sowie auf die Ausfuhr bestimmter Software des Anhangs III. Daneben wurden Finanzsanktionen gegen Personen angeordnet, die den Streitkräften Myanmars angehören und für die Behinderung der raschen und ungehinderten Beförderung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen verantwortlich sind.

Link: VERORDNUNG (EU) 2018/647 DES RATES vom 26. April 2018

Link: BESCHLUSS (GASP) 2018/655 DES RATES vom 26. April 2018

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle