Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren

Die deutsche Zollverwaltung nutzt zur weitgehend automatisierten Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Der erforderliche Austausch von Informationen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 UZK [VO (EU) Nr. 952/2013].
Rechtliche Grundlage

Die Regelungen in der vorliegenden Verfahrensanweisung sind gemäß § 8a ZollV für Teilnehmer, Beteiligte, Clearingcenter und Benutzer bindend. Die Verfahrensanweisung unterstützt die Anwendung der Zollvorschriften durch eine einheitliche Regelung der IT-gestützten Zollabfertigung bei den Zollstellen.

Die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS steht in aktualisierter Fassung mit Stand September 2018 zum Download bereit.

thumbnail of Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS 09.2018

Quelle: Zoll.de