Kombinierte Nomenklatur – Mehrere Änderungen der Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 327 vom 17. September 2018, S. 10-12.

In der Erläuterung zu Position 2202 (S. 97) „Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009“ wird folgender Wortlaut angefügt:

„Nicht alkoholhaltige Getränke dieser Position sind Flüssigkeiten, die zum menschlichen Genuss bestimmt und unmittelbar trinkfertig sind, unabhängig von der Menge, in der sie aufgenommen werden, oder den besonderen Zwecken, für die verschiedene Arten von Flüssigkeiten konsumiert werden, sofern sie nicht zu einer anderen, spezifischeren Position gehören. Rein subjektive, veränderliche Faktoren wie die Art und Weise, in der solche Getränke eingenommen werden, oder der Zweck ihrer Einnahme, z. B. zur Durstlöschung oder zur Förderung der Gesundheit, sind für ihre Einreihung nicht relevant (siehe Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache 114/80). Zu dieser Position gehört unter anderem flüssige, trinkfertige Säuglingsnahrung.“

 

Kapitel 27 in der Erläuterung zu „Anmerkung 2“ (S. 116) erhält der bisherige Text die Nummer 1. und es wird folgender Text angefügt:

synthetische paraffinhaltige Dieselkraftstoffe, insbesondere ‚hydrierte pflanzliche Öle‘ und ‚aus Gas gewonnene flüssige Kraft- oder Brennstoffe‘;

Erzeugnisse aus erneuerbaren Quellen, die durch folgende Verfahren gewonnen werden: ‚Umwandlung von Biomasse in flüssige Kraft- oder Brennstoffe‘ oder ‚Umwandlung von Biogas in flüssige Kraft- oder Brennstoffe‘;

Erzeugnisse aus der gemeinsamen Verarbeitung erneuerbarer Ausgangsstoffe in Raffinerien mit Erdölausgangsstoffen.

Für die Herstellung von ‚ähnlichen Ölen‘ gelten folgende Definitionen:

Hydrotreating‘ bezeichnet die thermochemische Umwandlung von Triglyceriden mit Wasserstoff zur Erzeugung von Alkanen; der Begriff bezieht sich auf die Verarbeitung von Kraft- oder Brennstoffen. Quellen für Triglyceride sind im Allgemeinen Fette und Öle, geeignete Abfälle, Rückstandsfettfraktionen und Fett aus Algen.

Umwandlung von Gas in flüssige Kraft- oder Brennstoffe‘, ‚Umwandlung von Biomasse in flüssige Kraft- oder Brennstoffe‘ und ‚Umwandlung von Biogas in flüssige Kraft- oder Brennstoffe‘ bezeichnen die Umwandlung von Gas in flüssige Kraft- oder Brennstoffe durch das Fischer-Tropsch-Verfahren oder gleichwertige Verfahren. Im Fall der „Umwandlung von Biomasse in flüssige Kraft- oder Brennstoffe“ gibt es eine Vorstufe, bei der Biomasse in Gas umgewandelt wird.“

 

Die Erläuterung zur KN-Unterposition „3906 90 90 andere“ (S. 185) erhält im ersten Satz folgende Fassung:

„Hierher gehören Poly(acrylnitril) und Polyacryl-Elastomere (ACM) in Primärformen (nicht vulkanisiert).“

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018