Usbekistan erhält APS+ Status

Delegierte Verordnung (EU) 2021/576 der Kommission vom 30. November 2020 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 zwecks Aufnahme der Republik Usbekistan in die Liste der Länder, die in den Genuss der Zollpräferenzen aus der APS+-Regelung kommen; ABl. L 123 vom 9. April 2021, S. 1.

Das APS-System ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). Es gewährt Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Wareneinfuhr in die EU. Länder, die in die APS+ Liste aufgenommen werden, können von noch weitreichenderen Zollpräferenzen profitieren. Usbekistan gehört seit 10. April 2021 zu diesem Länderkreis.

 

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