Neue Runde der Zollaussetzungen

EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zur neuen Runde “Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren”

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 136 vom 19. April 2021, S. 7.

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihre Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2022 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der Internetseite der Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge.

Wirtschaftsbeteiligte können der Kommission Einwände gegen die Vorschläge über die nationalen Verwaltungen übermitteln. Diese müssen bis spätestens zur zweiten, für den 17. Juni 2021 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ vorliegen.

 

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