USA – Strafzölle auf Aluminium und Stahlwaren in Kraft

Seit 1.6.2018 sind die angekündigten Strafzölle in Kraft. Eine befristete Ausnahmeregelung für Waren mit Ursprung in der EU und anderen Herkunftsländern wurde nicht verlängert. Nur Waren mit Ursprung in Australien und Argentinien bleiben weiterhin von den Strafzöllen ausgenommen.

Link: Erlass des US-Präsidenten vom 31.5.2018

 

Quelle: IHK