Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Warenursprungs

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 vom 18. April 2018 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union geändert.

Gegenstand der Änderungen sind Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Warenursprungs, die es Unternehmen u.a. ermöglichen, Vormaterialien mit Präferenzursprung im Rahmen der „Aktiven Veredelung“ zu verarbeiten und die Präferenzursprungseigenschaft auf die entstandenen Veredelungserzeugnisse zu übertragen.

Bei der anschließenden Überführung in den freien Verkehr werden für die Veredelungserzeugnisse die gleichen reduzierten Präferenzzollsätze veranschlagt, die für die unbearbeiteten Vormaterialien gelten.

Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2016 in Kraft.

Link: Durchführungsverordnung (EU) 2018/604

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018