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USA – ACE wird auch für Anmeldungen zum Drawbackverfahren obligatorisch
Seit dem 23.7.2016 ist das elektronische Datenbearbeitungssystem Automated Commercial Environment (ACE) für alle Stufen elektronisch zu bearbeitender Einfuhrvorgänge mit Ausnahme des Drawbackverfahrens obligatorisch. Die Zollbehörde CBP hat nunmehr im US-Gesetzblatt vom 8.6.2017 angekündigt, dass auch für Anmeldungen zum Drawbackverfahren (drawback and duty deferral entry and entry summary filings) ab dem 8.7.2017 das ACE obligatorisch zu nutzen ist.
Quelle:CBP