Frankreich – Entsandte Arbeitnehmer müssen Berufsausweis mit sich führen

Seit dem 22.3.2017 sind Arbeitgeber der Baubranche verpflichtet, zusätzlich zu der Anmeldung ihrer nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer bei den Arbeitsinspektionen für diese Arbeitnehmer einen kostenpflichtigen Berufsausweis („carte d’identité professionnelle BTP“) zu beantragen. Zuständige Stelle für die Beantragung ist die „Union des caisses der France Congés Intemperies BTP“.

Mangels für das Inkrafttreten erforderlicher Ausführungsbestimmungen war die auf dem „Loi macron“ vom 6.7.2015 beruhende Pflicht bislang noch nicht in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Ausführungsverordnung zum 22.3. ist diese neue Pflicht von den Arbeitgebern nun zu beachten.

 

Die Karten gelten jeweils für den Zeitraum der Entsendung und kosten 10,80 Euro. Der Arbeitnehmer muss die Karte auf der Baustelle mit sich führen.

 

Quelle: Handwerkskammer Freiburg