US-Sanktionen gegenüber Iran – Maßnahmen, um europäische Firmen zu schützen, treten in Kraft

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden für Wirtschaftsbeteiligte

Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 der Kommission vom 6. Juni 2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen; ABl. L 199I vom 7. August 2018, S. 1;

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1101 der Kommission vom 3. August 2018 zur Festlegung der Kriterien für die Anwendung von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen; ABl. L 199I vom 7. August 2018, S. 7.

Leitfaden — Fragen und Antworten: Annahme der aktualisierten Blocking-Verordnung; ABl. C 277I vom 7. August 2018, S. 4.

Das aktualisierte Blockade-Statut tritt mit Wirkung zum 7. August 2018 in Kraft. Der Anwendungsbereich wird auf die US-amerikanischen Sanktionen gegen den Iran ausgeweitet. So sollen Wirtschaftsbeteiligte in der EU vor den Auswirkungen der extraterritorialen Sanktionen geschützt werden, indem

  • Entscheidungen und Gerichtsurteile, die auf den gelisteten Rechtsakten beruhen, in der EU für unwirksam erklärt werden,
  • EU-Wirtschaftsbeteiligte Schadensersatzansprüche geltend machen können,
  • unter bestimmten Umständen Genehmigungen beantragt werden können, extraterritoriale Rechtsakte doch einhalten zu dürfen.

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen bei der Umsetzung des Blockadestatuts helfen soll.

thumbnail of Blocking-Verordnung 07.08.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018