Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Ursprungserklärung für Warensendungen unter 6.000 Euro
Der Ausführer kann ohne Mitwirkung der Zollverwaltung eine Ursprungserklärung abgeben. Die Ursprungserklärung kann auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier erfolgen. Sie muss unterschrieben sein. Der Wortlaut ist je nach Empfangsland unterschiedlich.
Die Wortlaute finden Sie hier.
Quelle: Zoll.de