Ukrainekrise: Hilfslieferungen und Außenwirtschaftsrecht

Auch bei Hilfslieferungen bzw. Spenden sind außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu beachten

Im Hinblick auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen in Russland, Belarus und Teile der Ukraine angeordnet.

Weitere Informationen zu den Beschränkungen, denen die betroffenen Länder unterliegen, finden Sie hier:

Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Russland (Stand: 11.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Belarus (Stand: 11.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Ukraine (Stand: 11.03.2022)

 

Quelle: Zoll.de