Antidumping – Palettenhubwagen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Die Maßnahmen bestehen seit 2017.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 104 vom 4. März 2022, S. 10.

Auf Einfuhren manueller Palettenhubwagen mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/2206 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 1. Dezember 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

ei der betroffenen Ware handelt es sich um manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon, das heißt Chassis und Hydraulik, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8427 90 00 (TARIC-Codes 8427 90 00 11, 8427 90 00 13 und 8427 90 00 19) und ex 8431 20 00 (TARIC-Codes 8431 20 00 11, 8431 20 00 13 und 8431 20 00 19).

Zudem gilt der Antidumpingzoll auch auf dieselbe Ware, die bei der Einfuhr mit einem sogenannten „Gewichtsanzeigesystem“ ausgestattet ist, das aus einem nicht im Chassis, also nicht in den Gabeln eingebauten Wiegemechanismus besteht.

Diese Ware wird derzeit unter den TARIC-Codes 8427 90 00 30 und 8431 20 00 50 eingereihT.

 

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