Terrorismusbekämpfung – Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen

Verordnung (EU) 2016/1686 des Rates vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 255 vom 21.9.2016, S. 1.

Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP; ABl. L 255 vom 21.9.2016, S. 25.

Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit werden die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2002/402/GASP verhängten restriktiven Maßnahmen in einem neuen Rechtsakt konsolidiert, einschließlich Bestimmungen, die es dem Rat erlauben, restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen. Der konsolidierte neue Rechtsakt ist am 22.9.2016 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde der Gemeinsame Standpunkt 2002/402/GASP aufgehoben.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt