Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Kombinierte Nomenklatur: Filtereinsatz für Skimmerkörbe: Einreihung (KN-Code) – 5911 90 99
Einreihungsentscheidung.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1556 (ABl. L vom 6. August 2025)
Warenbeschreibung
Einwegartikel von etwa 28 cm Länge und 12 cm Breite, hergestellt aus einem schlauchförmigen, eng gewirkten Spinnstoff aus Chemiefasern.
Die Ware ist an einem Ende mit einer Naht verschlossen. Am anderen Ende verfügt sie über eine Öffnung mit einer hochelastischen gesäumten Kante von etwa 3 cm Breite.
Bei der Einfuhr wird die Ware als Vorfilter gestellt, d. h. als eine Art Filtereinsatz für Skimmerkörbe (Körbe aus Kunststoff mit einer netzähnlichen Struktur, die in die Abflussöffnungen eines Schwimmbeckens eingesetzt werden, um Blätter und Schmutz aufzufangen, bevor das Wasser in die Filteranlage geleitet wird). Weiterlesen






