Kombinierte Nomenklatur: Filtereinsatz für Skimmerkörbe: Einreihung (KN-Code) – 5911 90 99

Einreihungsentscheidung.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1556 (ABl. L vom 6. August 2025)

Warenbeschreibung

Einwegartikel von etwa 28 cm Länge und 12 cm Breite, hergestellt aus einem schlauchförmigen, eng gewirkten Spinnstoff aus Chemiefasern.
Die Ware ist an einem Ende mit einer Naht verschlossen. Am anderen Ende verfügt sie über eine Öffnung mit einer hochelastischen gesäumten Kante von etwa 3 cm Breite.
Bei der Einfuhr wird die Ware als Vorfilter gestellt, d. h. als eine Art Filtereinsatz für Skimmerkörbe (Körbe aus Kunststoff mit einer netzähnlichen Struktur, die in die Abflussöffnungen eines Schwimmbeckens eingesetzt werden, um Blätter und Schmutz aufzufangen, bevor das Wasser in die Filteranlage geleitet wird).

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 8 b) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5911, 5911 90 und 5911 90 99.
Aufgrund der Elastizität und des Durchmessers der gesäumten Kante ist die Ware für die Verwendung in Skimmerkörben mit verschiedenen Durchmessern geeignet. Dank ihrer länglichen Form und des flexiblen Materials werden die Körbe vollständig mit der Ware ausgekleidet. Der eng gewirkte, aber trotzdem (für eine effiziente Wasserfilterung) durchlässige Spinnstoff, der wasser- und chlorbeständig ist, ist geeignet, um Schmutz und Fremdkörper aus dem Wasser eines Schwimmbeckens zu filtern. Daher weist die Ware besondere objektive Merkmale auf, die erkennen lassen, dass sie zur Verwendung in Skimmerkörben zum Filtern von Schmutz und Fremdkörpern aus dem Wasser eines Schwimmbeckens im Sinne von Anmerkung 8 b) zu Kapitel 59 bestimmt ist. (Siehe auch Absatz 1 der Erläuterung zu Position 5911 des Harmonisierten Systems)
Die Ware ist deshalb als „andere Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu Kapitel 59“ in den KN-Code 5911 90 99 einzureihen.

Einreihung (KN-Code)

5911 90 99

 

 

 

 

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.