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ATLAS: Neue Pflichtangaben bei FGAS- und ODS-Dokumenten
Das ITZBund hat mit der ATLAS-Teilnehmerinformation 1010/2026 vom 2. Oktober 2026 die bisherigen Vorgaben für vereinfachte Zollanmeldungen und Anschreibungen in der Buchführung (vZA/AZ) bei der Anmeldung von FGAS- und ODS-Dokumenten ergänzt.
Was ändert sich?
Werden bei einer vZA/AZ entsprechende FGAS-/ODS-Dokumente angemeldet, müssen die Angaben zum Versender bzw. Ausführer zwingend über zusätzliche Unterlagencodierungen übermittelt werden:
9DFO – Name, 9DFP – Straße und Hausnummer, 9DFQ – Land, 9DFR – Postleitzahl und 9DFS – Ort. Für die einzelnen Angaben gelten festgelegte Feldformate; insbesondere ist das Land mit einem zweistelligen Ländercode in Großbuchstaben anzugeben.
Die Teilnehmerinformation ergänzt damit die bereits veröffentlichte ATLAS-Info 0928/2026.
Wouros & Partner empfiehlt Unternehmen, die mit vZA/AZ arbeiten und FGAS- oder ODS-relevante Waren einführen, die hinterlegten ATLAS-Prozesse und Stammdaten auf die neuen Pflichtangaben zu überprüfen.
Quelle: ITZBund, ATLAS-Teilnehmerinformation 1010/2026 vom 02.10.2026, Ergänzung der Teilnehmerinformation 0928/2026.






