Standardinformationsaustausch (INF) bei aktiver und passiver Veredelung gemäß Artikel 176 und 181 UZK-DA sowie Artikel 271 UZK-IA

Der Informationsaustausch zwischen Zollstellen bzw. zwischen Zollstellen und Wirtschaftsbeteiligten, z.B. über die Ein- oder Ausfuhr von Waren, zur Mitteilung über die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen oder zu erhebende Abgaben bei passiver und aktiver Veredelung, erfolgt derzeit gemäß Artikel 181 Absatz 5 UZK-DA noch mittels Informationsblättern INF in Papier oder in anderer nicht elektronisch standardisierter Form.

Die Artikel 176 und 181 UZK-DA i.V.m. Artikel 271 UZK-IA sehen den elektronischen Standardinformationsaustausch in bestimmten Fällen der aktiven und passiven Veredelung vor. Für den Inhaber der jeweiligen Bewilligung ist dies mit gewissen Verpflichtungen In folgenden Fällen ist der Standardinformationsaustausch jedoch nicht erforderlich:

  • Die Zollstellen der Überführung und der Erledigung des Verfahrens sind identisch.
  • Die Zollstellen haben andere Mittel des elektronischen Informationsaustauschs vereinbart. In diesem Fall kann gem. Artikel 176 Abs. 1 a) UZK-DA auf die Verwendung des Standardinformationsaustauschs verzichtet werden. Die elektronische Übersendung erforderlicher Angaben (z.B. in Excel-Tabellen oder CVS-Dateien) zwischen Zollstellen und Wirtschaftsbeteiligten bzw. zwischen Zollstellen, die z.B. für verschiedene Veredelungsorte in verschiedenen Mitgliedstaaten zuständig sind, gilt als anderes Mittel des elektronischen Informationsaustauschs.

Für einen erforderlichen Informationsaustausch gemäß Artikel 176 und 181 UZK-DA hat die EU-Kommission ein elektronisches System gemäß Artikel 271 UZK-IA entwickelt, das ab Juni 2020 anzuwenden ist.

Für den Standardinformationsaustausch ist das EUCTP (EU Customs Trader Portal) vorgesehen, das am 1. Oktober 2019 in Betrieb genommen wurde. Das EUCTP umfasst verschiedene Anwendungsbereiche, darunter ab Juni 2020 den Bereich INF SP (Information Sheet for Special Procedure) für Zollbedienstete und den Bereich INF STP (Information Specific Trader Portal) für Wirtschaftsbeteiligte.

Um Anträge über das EUCTP stellen zur können, ist neben einer gültigen EORI-Nummer auch ein EU-Nutzerkonto (EU-Login) erforderlich. Die Einrichtung eines solchen Nutzerkontos ist mit dem Antragsformular 05700 (Antrag auf Einrichtung eines EU-Nutzerkontos – EU-Login) bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement – Dienstort Dresden – zu beantragen.

Bestehende Zugänge zum EUCTP müssen um den Bereich INF STP erweitert werden.

Für einen reibungslosen Ablauf bei der Umstellung auf die Nutzung des Standardinformationsaustauschs bei aktiver und passiver Veredelung ist neben der Beantragung des erforderlichen Zugangs zum EUCTP ggf. auch eine Absprache mit den bewilligenden Hauptzollämtern erforderlich.

 

Quelle: Zoll.de