So genannte Reinigungshandschuhe sind in die Position 6307 (KN-Code 6307 1010) einzureihen

Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 140. Sitzung entschieden, dass so genannte Reinigungshandschuhe in die Position 6307 (KN-Code 6307 1010) einzureihen sind.

Warenbeschreibung

Es handelt sich um gewirkte Reinigungshandschuhe aus synthetischen Chemiefasern (83 % Polyester und 17 % Polyamid oder auch 80 % Polyester und 20 % Polyamid) mit eingearbeiteten Garnen aus Chenille. Die Reinigungshandschuhe sind annähernd rechteckig, in den Abmessungen von etwa 17 cm x 25 cm oder auch 14 cm x 21 cm. Die Waren sind an einer Schmalseite umgeschlagen, an den beiden Längsseiten zusammengenäht und an der anderen Schmalseite offen und mit einem angenähten elastischen gewirkten Bund versehen, so dass die Ware über die Hand gezogen und in Art eines Handschuhs verwendet werden kann.

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(Sitzungsbericht TAXUD-A4/VC/cd/3924318, TOP 4.27)

(Stand: 25.10.2017)

Quelle: Zoll.de