Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
- Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: “Schmutzfänger” in Form von flexiblen, fahrzeugspezifischen Schürzen aus Kunststoff – KN-Code 8708 29 90
- Erläuterungen