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Quaderförmige Ware aus Spinnstoffen (sogenannter Matratzenüberzug) – 6302 22 90
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/77 DER KOMMISSION vom 15. Januar 2018 – Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.1.2018 – L 14/3
Warenbezeichnung
Eine quaderförmige Ware aus Spinnstoffen (sogenannter Matratzenüberzug) aus einem bedruckten Gewebe aus Chemiefasern (100 % Polyester), einem waschbaren Material, mit Abmessungen von etwa 200 × 60 × 8 cm.
Die Ware hat an einer der Längsseiten einen Reißverschluss, damit sie über eine Matratze gezogen werden kann.
An einer Längsseite ist ein Griff aus Spinnstoffen angebracht.
Begründung
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 6302 , 6302 22 und 6302 22 90 .
Die Ware besteht aus waschbarem Material und hat einen Reißverschluss, damit die Ware jederzeit von der Matratze abgezogen und gewaschen werden kann (siehe HS-Erläuterungen zu Position 6302 , erster Absatz). Sie hat somit die objektiven Merkmale und Eigenschaften von Bettwäsche.
Die Ware ist daher als „Bettwäsche, andere als aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern“ in KN-Code 6302 22 90 einzureihen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017