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Präferenzieller Ursprung
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf Verfahrensvorschriften über den präferenziellen Ursprung von Waren,
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 3. Juni 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/1183 die Durchführungsverordnung (DVO) der Kommission vom 2. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf Verfahrensvorschriften über den präferenziellen Ursprung von Waren.
Die DVO enthält unter anderem folgende Änderungen:
Der Abschnitt über den präferenziellen Ursprung von Waren wurde umstrukturiert und durch neue Unterabschnitte über Präferenzabkommen, das System des registrierten Ausführers (REX-System) und das Allgemeinen Präferenzsystem der Union (APS) ergänzt.
Weiter wird, um die Zollverfahren zu modernisieren und die sichere und effiziente Verwaltung von Ursprungsnachweisen zu gewährleisten, ein zentrales System für elektronische Ursprungsnachweise (e-PoC-System der EU) eingerichtet. Mit diesem Verfahren wird die derzeitige Verwendung von Bescheinigungen in Papierform durch ein vollelektronisches Verfahren ersetzt werden. (Die Einführung findet voraussichtlich ab dem 26. Juni 2030 statt.)
Die Verordnung gilt ab dem 23. Dezember 2027.
Artikel 1 Nummer 2,4,5,6,9,15 und 16 gelten ab dem 23. Juni 2028.
Quelle: Zol.de






