Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Neue EU-Sanktionsregelung für chemische Waffen
Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L 259 vom 16. Oktober 2018, S. 12.
Mit den neuen Sanktionsregeln können Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen beteiligt sind, verhängt werden. Die Sanktionsmöglichkeiten bestehen unabhängig von der Nationalität und des Standortes der Beteiligten.
Restriktive Maßnahmen können zum einen gegen einzelne Personen oder Einrichtungen verhängt werden, die für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, zum anderen auch gegen Personen, die finanzielle, technische oder materielle Unterstützung leisten.
Maßnahmen umfassen unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten sowie Einreiseverbote in die EU. Gelistete Personen oder Einrichtungen dürfen darüber hinaus nicht finanziell unterstützt werden.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018