Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020:

Warenbeschreibung:

Nagelpflegeset, bestehend aus einer Einweg-Nagelfeile mit Papierunterlage und einem Holzstäbchen zur Nagelpflege. Die Waren dienen Hotelgästen zur Nagelbehandlung. Die Nagelfeile ist einzeln in einer durchsichtigen dünnen Folie verpackt. Beide Waren sind zusammen in einem Kunststoffbeutel verpackt, der nicht wiederverwendet werden kann.

Einreihung/Begründung:

Die oben beschriebene Ware wird als „Zusammenstellungen und Instrumente für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in die Position 8214 eingereiht. Eine Einreihung in die Position 6805 ist ausgeschlossen. Gemäß den HS-Erläuterungen zu Position 8214 Ziffer 2) werden „Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege, einschließlich Nagelfeilen (auch zusammenklappbar)“ sowie „Nagelreiniger“ von dieser Position erfasst. Nach Anmerkung 1 zu Kapitel 82: „gehören neben… Zusammenstellungen für die Hand- und Fußpflege… zu diesem Kapitel nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil, aus den unter Buchstabe a) bis d) genannten Stoffen“. Angesichts des besonderen Ausschlusses von Zusammenstellungen für die Hand- und Fußpflege aus dem Anwendungsbereich dieser Anmerkung (die sich auf einige spezifische Materialien bezieht) können die Zusammenstellungen für die Hand- und Fußpflege aus jedem anderen Material hergestellt sein. Folglich ist die Ware in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als Zusammenstellung für die Hand- und Fußpflege in den KN-Code 8214 20 00 einzureihen

(Stand: 02.04.2020)

Quelle: Zoll.de