Multifunktionsmonitore für Fahrzeuge (Multimediazentren) – sind in den KN-Code 8528 52 91 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021:

Warenbeschreibung:

Multifunktionsmonitore für Fahrzeuge (Multimediazentren)

Multifunktionsgeräte zum Einbau in das Armaturenbrett eines PKW mit einem LCD-Touchscreen (je nach Modell zwischen 6,2 und 7 Zoll), Bluetooth-Konnektivität, AM/FM-Empfänger und/oder digitaler Funktuner (DAB), USB-Konnektivität für den Anschluss von Smartphones, Tablets usw. zum Abspielen von Musik- und Videodateien. Je nach genauem Modell können auch ein CD-DVD-Player und ein GPS-Navigationssystem enthalten sein und zusätzlich zu den vorgenannten Funktionen besteht die Möglichkeit, sofern die betreffende Software installiert ist, das von einem angeschlossenen Smartphone, Tablet oder ähnlichem Gerät wiedergegebene Bild zu spiegeln und dieses Gerät über den Touchscreen des Multifunktionsgeräts zu bedienen.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 c) und 6 als „Monitor zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471, mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)“ in den KN-Code 8528 52 91 einzureihen.

Begründung:

Die Geräte sind für die Ausführung verschiedener Funktionen (Tonwiedergabe, Videowiedergabe, Rundfunkübertragung, Videoanzeige usw.) ausgelegt, von denen keine dem Gerät seinen wesentlichen Charakter verleiht. Die Möglichkeit, das von einem angeschlossenen Tablet wiedergegebene Bild zu spiegeln und es über den Touchscreen zu bedienen, bietet den Waren außerdem die Möglichkeit, einen Anschluss an eine ADV-Maschine im Sinne der Unterposition 8528 52 herzustellen, welches ein wichtiges Einreihungskriterium darstellt, das die Abgrenzung zwischen den Unterpositionen 8528 52 und 8528 59 festlegt.

(Stand: 19.04.2021)

Quelle: Zoll.de