Einlegesohlen, die aus einer relativ flexiblen Stahlsohle und einer auswechselbaren weichen Pelotte bestehen sind in die Codenummer 6406 90 50 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021:

Einlegesohlen, die aus einer relativ flexiblen Stahlsohle und einer auswechselbaren weichen Pelotte bestehen (siehe Abbildung), sind in Anwendung der AV 1 und 6 als herausnehmbare Einlegesohlen in die Codenummer 6406 90 50 einzureihen. Die betreffende Einlegesohle kann nicht als orthopädische Vorrichtung in die Codenummer 9021 10 10 eingereiht werden, da „orthopädische Vorrichtungen“ eine spezifische Bewegung des defekten Körperteils im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 90 vollständig verhindern müssen, um eine Verschlimmerung der Deformität auszuschließen. Eine flexible Einlegesohle verhindert nicht vollständig die Bewegung der Knochenstruktur des Fußlängsgewölbes, eine Bewegung, die zu einer Verschlimmerung der bestehenden Deformität der Knochenstruktur durch Plattfüßigkeit führen könnte.

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Quelle: Zoll.de