Lasersystem, das als Belichtungsquelle in einer Wafer-Lithographieanlage dient

Warenbeschreibung:
Ein Lasersystem, das als Belichtungsquelle in einer Wafer-Lithographieanlage dient. Bei der Ware handelt es sich um eine Kompaktanlage, die im Wesentlichen einen MoPa-ArgonFluorid-Excimer-Laser enthält, mit zwei Gasentladungskammern, einem Master Oscillator und einem Power Ampifier. Die Ware enthält die folgenden Komponenten:
1.     ein Line Narrowing Modul (LNM),
2.     ein Line Center Analysis Modul (LAM),
3.     ein Spectral Analysis Module (SAM) und ein Bandwidth Analysis Module (BAM),
4.     ein Pulse Stretcher (OPuS),
5.     eine Wave Engineering Box (WEB) am Ausgang des Power Amplifiers (PA),
6.     ein Interface Module mit seriellen und parallelen Verbindungen,
7.     ein Autoshutter und
8.     ein High Voltage Power Supply (HVPS).
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, Anmerkung 1 m) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut des KN-Codes 9013 20 00 als „Laser“ in den KN-Code 9013 20 00 einzureihen.
Begründung:
Die Ware ist ein Laser der Position 9013, jedes Bestandteil des Systems kann als Zusatzvorrichtung eines Lasers der Position 9013 betrachtet werden. Laser werden in die Position 9013 eingereiht, unabhängig davon, ob sie zum Einbau in Maschinen oder Apparate bestimmt sind oder als Laser-Kompaktgeräte oder Laser-Systeme selbst für mehrere verschiedene Aufgaben verwendet werden können. Anmerkung 1 m) zu Abschnitt XVI, die diese Waren aus dem Abschnitt XVI ausschließt, ist somit anzuwenden.

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017.

 

Quelle: Zoll.de