Kombinierte Nomenklatur – Zubereitung aus pflanzlichem Fett – Einreihung nach 1517 90 99

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1816 der Kommission vom 12. Oktober 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 368 vom 18. Oktober 2021, S. 1.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Eine Ware in Form einer festen homogenen, weißen Masse, bestehend aus raffiniertem, gebleichtem, desodoriertem Palmöl, das teilweise hydriert wurde, mit kleinen Mengen von Sorbitantristearat (E 492), Lecithin (E 322), gemischten Tocopherolen (E 306) und Zitronensäure (E 330). Sie ist in Säcken zu 20 kg verpackt und wird in der Lebensmittelindustrie verwendet (z. B. als Kakaobutterersatz).“

Die Ware ist als “andere genießbare Zubereitung aus einem pflanzlichen Fett” unter folgendem KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 1517 90 99

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