EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Die Maßnahmen gelten für ein weiteres Jahr

Beschluss (GASP) 2021/1799 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L 361 vom 12. Oktober 2021, S. 51.

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2022 verlängert.

Die Sanktionen betreffen zurzeit 15 Personen sowie zwei Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die EU. Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.