Kombinierte Nomenklatur – Transportroller für Möbel – Einreihung nach 4421 99 10

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/911 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 199 vom 7. Juni 2021, S. 7.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Transportroller für Möbel bestehend aus:

  • einer Holzwerkstoffplatte (Faserplatte mit abgerundeten Ecken und Kanten);
  • Antirutschpads aus Kunststoff auf der Oberseite der Platte;
  • Kunststoffrollen;
  • Metallhalterungen zur Befestigung der Kunststoffrollen an der Unterseite der Platten.

Die Ware verfügt über eine Griffaussparung, um sie — zum Beispiel mit der Hand — tragen oder an der Wand aufhängen zu können. Die Ware ist zum Transport verschiedener Gegenstände, insbesondere von Möbeln und anderen schweren Gegenständen, bestimmt.“

Die Waren sind als „andere Ware aus Faserplatten“ einzureihen:

Einreihung nach 4421 99 10

 

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