Kombinierte Nomenklatur – Agarose-Kügelchen

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2218; ABl. L vom 18. Oktober 2023.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

“Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil). Die Kügelchen befinden sich in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer; ihr Massenanteil darin beträgt 40-60 %. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet. Sie dient in spezifischen Prozessen als selektives Filtermedium zur Isolierung von Antikörpern, zum Beispiel monoklonalen Antikörpern. Die Agarosepolymerketten sind stark vernetzt und bilden eine starre Matrix, an die rekombinante Protein-A-Moleküle kovalent gebunden sind. Die Ware ist in 50-Liter-Behältern verpackt.”

Die Ware ist als “andere natürliche Polymere und modifizierte natürliche Polymere, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen” unter folgendem KN-Code einzureihen:  3913 90 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023