Kombinierte Nomenklatur – Änderungen der Erläuterungen in Kapitel 95 Spielzeug

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 370 vom 31. Oktober 2019, S. 7.

9503 00 70 anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen (S. 412)

Im vierten Absatz wird als zweiter Gedankenstrich (nach dem Wortlaut „Kreiden,“) folgender Wortlaut eingefügt:

„- Mosaik-Bastelsätze für Kinder. Diese bestehen aus vorgedruckten Pappen/Karten und verschiedenen selbstklebenden Verzierungen, welche auf den Karten anzubringen sind (beispielsweise kleine farbige Schaumstoffteile oder bunte Kunststoffpailletten). Außerdem können sie weitere kleine Teile, wie einen Ständer enthalten. Sie dienen der Unterhaltung von Kindern und der Entwicklung ihrer Wahrnehmung von Farben und Formen sowie ihrer Feinmotorik.“

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.