Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Trinkflasche – 7013 99 00

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1811 der Kommission vom 23. Oktober 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 278 vom 30. Oktober 2019, S. 4.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Eine wiederverwendbare Trinkflasche aus durchsichtigem Borosilikatglas‚ ausgestattet mit einem Schraubverschluss aus rostfreiem Stahl. Der Verschluss hat eine innen liegende O-Ringdichtung aus Silikon, durch die eine vollständige Abdichtung entsteht. Die Flasche verfügt über eine Trageschlaufe am Verschluss sowie eine abnehmbare Anti-Rutsch-Manschette aus Silikon für einen bequemen Gebrauch.

Die Flasche hat eine Höhe von etwa 220 mm und einen Durchmesser von 60 mm. Der Durchmesser des Flaschenhalses beträgt etwa 30 mm. Die Flasche hat ein Fassungsvermögen von 0,6 l.“

Eine Einreihung in die Position 7010 als Flaschen, Flakons und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, ist ausgeschlossen, da die Ware üblicherweise nicht gewerblich verwendet wird. Die Ware ist daher als andere Glasware zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in folgenden KN-Code einzureihen:

Einreihung nach 7013 99 00

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.