Kombinierte Nomenklatur – Änderung der Erläuterungen zu KN-Unterpositionen 8536 69 10 bis 8536 69 90

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 89 vom 22.03.2017, S. 21.

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (ABl. C 76 vom 4.3.2015,S. 1) zu den KN-Unterpositionen 8536 69 10 bis 8536 69 90 (S. 344) werden neu gefasst.

 

Die Erläuterungen betreffen elektromechanische Stecker (sogenannte männliche Steckverbinder) und Steckbuchsen (sogenannte weibliche Steckverbinder), die eine elektrische Verbindung von Geräten, Kabeln, Leiterplatten usw. ermöglichen sowie Stecker- und Steckbuchsenteile eines Koaxialsteckerpaares. Der Erläuterungstext wird durch zahlreiche Abbildungen ergänzt.:

 

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt