EU/Ägypten – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen; Aktualisierung der Anhänge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/490 des Rates vom 21. März 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. L 76 vom 22.3.2017, S. 8.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 wird mit Wirkung vom 23.3.2017 aktualisiert.
    Zwei Personen (Nr. 13. Rachid Mohamed Rachid Hussein und Nr. 14. Hania Mahmoud Abdel Rahman Fahmy) werden in der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/491 des Rates vom 21. März 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der
    Lage in Ägypten; ABl. L 76 vom 22.3.2017, S. 10.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 wird mit Wirkung vom 23.3.2017 aktualisiert.
    Die Begründungen für sechs in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 aufgeführte Personen werden geändert sowie die Angaben zu einer in der Liste aufgeführten Person aktualisiert. Des Weiteren werden zwei Personen (Nr. 16. Jaylane Shawkat Hosni Galal Eldin und Nr. 17. Amir Mohamed Zohir Mohamed Wahed Garrana) in der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen.

  • Beschluss (GASP) 2017/496 des Rates vom 21. März 2017 zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. L 76 vom 22.3.2017, S. 22.

    Nach Überprüfung der restriktiven Maßnahmen werden diese bis zum 22.3.2018 verlängert.
    Außerdem werden die Begründungen für sechs im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP aufgeführte Personen geändert sowie die Angaben zu einer in der Liste aufgeführten Person aktualisiert. Des Weiteren werden zwei Personen (Nr. 16. Jaylane Shawkat Hosni Galal Eldin und Nr. 17. Amir Mohamed Zohir Mohamed Wahed Garrana) in der im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen.
    Die Änderungen treten am 23.3.2017 in Kraft.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/498 des Rates vom 21. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. L 76 vom 22.3.2071, S. 33.

    Der Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP wird mit Wirkung vom 23.3.2017 aktualisiert.
    Zwei Personen (Nr. 13. Rachid Mohamed Rachid Hussein und Nr. 14. Hania Mahmoud Abdel Rahman Fahmy) werden in der im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen.

  • Mitteilung an die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/172/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2017/496, und nach der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Ägypten Anwendung finden; ABl. C 89 vom 22.3.2017, S. 18.
  • Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/491 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Ägypten unterliegen; ABl. C 89 vom 22.3.207, S. 19.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt