Kombinierte Nomenklatur – Änderung der Erläuterungen

Die Änderungen betreffen Sportschuhe

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C vom 3. November 2023 (C/2023/610).

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 276

Absatz 3 der Erläuterungen zu Unterposition 6404 11 00 wird gestrichen und durch folgende Absätze ersetzt:

„Zu ‚Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen, Trainingsschuhen und ähnlichen Schuhen‘ dieser Unterposition gehören Schuhe, die aufgrund ihrer Form, ihres Schnitts, ihres Aussehens und ihrer Materialien erkennen lassen, dass

a)

sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart, die in der Regel Laufen, Sprungbewegungen, schnelle Richtungswechsel und abrupte Stopps erfordert, gestaltet sind, oder

b)

sie speziell so gestaltet sind, dass sie nur die Ausübung einer bestimmten Sportart ermöglichen, und dieses spezielle Design nicht für das reine Gehen geeignet ist (z. B. Schuhe für das Freiklettern an Felsen, weiche Turn- oder Tanzschläppchen).

Weitere Beispiele für die Sportarten sind Segeln, Squash, Tischtennis oder Volleyball. Hingegen sind Schuhe, die im Wesentlichen oder ausschließlich beispielsweise zum Wildwasserfahren, Gehen, Trekking, Wandern oder klassischen Bergsteigen gestaltet sind, von dieser Unterposition ausgeschlossen.

Die Sohle der zum Laufen, Springen, für schnelle Richtungswechsel und abrupte Stopps gestalteten Schuhe muss Merkmale aufweisen, die die durch die Auswirkungen dieser Bewegungen verursachten Stöße abfedern. Solche Merkmale wären z. B. Luft- oder Gaspolster, insbesondere im Fersenteil des Schuhs. Die Laufsohle muss eine besondere Struktur aufweisen, die Drehbewegungen unterstützt, oder die Sohle ist als typische Sohle für den Laufsport geformt (im Vorderteil niedriger als im Fersenteil).

Darüber hinaus muss das Oberteil der zum Laufen, Springen, für schnelle Richtungswechsel und abrupte Stopps gestalteten Schuhe den Füßen beim Laufen, Springen, bei schnellen Richtungswechseln und bei abrupten Stopps Stabilität und Gleichgewicht verleihen. Das Material des Oberteils sowie entsprechende Verstärkungen, Polster und Innenfutter können eine solche Stabilität und ein solches Gleichgewicht gewährleisten und den Fuß schützen (z. B. eine verstärkte Vorderkappe zum Schutz der Zehen).“

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023