Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Italien – Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Ab dem 1.1.17 müssen sich in Italien Umsatzsteuerschuldner auf Neuerungen einstellen.
Quartalsweise sind künftig sowohl alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen als auch Umsatzsteuerabrechnungen zu melden. Abgeschafft werden dagegen die jährlichen Kunden- und Lieferantenlisten. Ebenfalls abgeschafft werden auch die Meldungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gütern und Dienstleistungen.