Italien – Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Ab dem 1.1.17 müssen sich in Italien Umsatzsteuerschuldner auf Neuerungen einstellen.

 

Quartalsweise sind künftig sowohl alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen als auch Umsatzsteuerabrechnungen zu melden. Abgeschafft werden dagegen die jährlichen Kunden- und Lieferantenlisten. Ebenfalls abgeschafft werden auch die Meldungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gütern und Dienstleistungen.