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Iran: Importstopp für bestimmte Konsumgüter
Der iranische Minister für Industrie, Bergbau und Handel hat per Erlass die Einfuhr von 1339 Waren untersagt, die als „nicht wesentlich“ eingestuft werden und/oder für die im Iran eine entsprechende Produktion existiert. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte Nahrungsmittel, Lederwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe, Keramikgeschirr, Haushaltsglaswaren, Schmuckerzeugnisse, Elektro-Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie bestimmte Personenkraftwagen. Das Importverbot gilt seit dem 20.06.2018.
Quelle: GTAI